[hp_iue14.htm , Rev. 14, 2008-04-03]

Emissionserklärung gemäß §27 BImSchG
Vollständige und verkürzte Emissionserklärung

Für genehmigungsbedürftige Anlagen, die in der 11. BImSchV genannt sind, müssen für das Jahr 2008 eine Emissionserklärung und dann alle vier Jahre Folge-Erklärungen an die jeweils zuständige Behörde (z.B. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt, Amt für Immissionsschutz) abgegeben werden.

Die Emissionserklärung für den Bezugszeitraum 2008
ist im März / Mai 2009 fällig.

Hier gibt es ein Forum.

 

 

Betroffen sind alle genehmigungsbedürftigen Anlagen (oder Nebeneinrichtungen) gemäß 4. BImSchV mit Ausnahme ("X") von
Ziffer Spalte 1 Spalte 2   Ziffer Spalte 1 Spalte 2
01.06 - x   09.01 x x
01.08 - x   09.03 x x
02.01 x x   09.04 x x
02.14 - x   09.05 x x
03.11 x x   09.06 x x
03.13 - x   09.07 x x
03.15 (x) (x)   09.08 x x
03.16 x -   09.09 (x) (x)
03.19 x -   09.10 x x
03.22 (x) (x)   09.12 x x
03.24 x -   09.13 x x
03.25 x -   09.14 x x
04.05 - x   09.15 x x
04.09 - x   09.16 x x
06.02   x   09.17 x x
07.01  a) x
b) x
c) x
d) x
e) x
f) x
i) x
j) x
j) x   09.18 x x
07.02 x x   09.19 x x
07.03   x   09.20 x x
07.04 x x   09.21 x x
07.05   x   09.22 x x
07.06 (x) (x)   09.23 x x
07.07 (x) (x)   09.24 x x
07.10 (x) (x)   09.25 x x
07.11 - x   09.26 x x
07.13 - x   09.27 x x
07.14   x   09.28 x x
07.17   x   09.29 x x
07.18 (x) (x)   09.30 x x
07.19 x x   09.31 x x
07.20   x   09.32 x x
07.22   x   09.33 x x
07.23   x   09.34 x x
07.25 - x   09.35 x x
07.26 (x) (x)   09.36 - x
07.27   x   09.37 x -
07.28   x   10.01 x -
07.29   x   10.02 (x) (x)
07.30   x   10.03 (x) (x)
07.31   x   10.04 (x) (x)
07.32 x x   10.05 (x) (x)
07.33 (x) (x)   10.15   x
08.04 - x   10.16 - x
08.05 x x   10.17 x x
08.06 x x   10.18 - x
08.09 x x   10.25 - x
08.10 x x        
08.11 x x        
08.12 x x        
08.13 x x        
08.14 x x        
08.15 x x        

 

Allgemein:
Gemäß 11. BImSchV müssen 

- Angaben über den Betrieb, 

- dessen Betriebsart, 

- Emissionsquellen (Lagebestimmung mit sogenannten Grundkarten, Höhe, Durchmesser, Ausrichtung), 

- Betriebseinheiten, 

- Stoffströme innerhalb der Anlage, 

- emissionsverursachende Betriebsvorgänge 

  (Art, Dauer, Emissions-Minderungsmaßnahmen, Temperatur und Volumenstrom der Emission) und 

- Emissionen (Abgase, Staub, Gerüche, sonstige Schadstoffe, Konzentrationen, Massenströme) 

gemacht werden.

 

Sofern keine Emissionsmessungen vorliegen, können die Emissionen anhand vergleichbarer Anlagen, Emissionsfaktoren oder Erfahrungswerten bestimmt werden, wobei die Angaben aus dem vorliegenden Genehmigungsantrag herangezogen werden können. Die ermittelten zahlreichen Daten werden schließlich in einer von der Genehmigungsbehörde bereitgestellten Datenbank erfasst.

Wenn das erste Mal eine Emissionserklärung erstellt werden muss, sollte trotz der guten Beratung durch die zuständige Behörde unbedingt ein Ingenieurbüro hinzugezogen werden, um die Betriebseinheiten in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde sinnvoll und effektiv zu gliedern, relevante Quellen und emissionsverursachende Betriebsvorgänge zu definieren, ggf. vorliegende Mess-Ergebnisse in die richtige Bezugsform zu bringen und die Eingabe in die Datenbank vorzunehmen.

Bei einer Folgeerklärung, für die der Arbeitsaufwand i.d.R. geringer ist, sind jedoch inzwischen erfolgte Änderungen an der Anlage einzuarbeiten, was ggf. zu einer Neugliederung der Betriebseinheiten führen kann; eine Beratung durch ein Ingenieurbüro ist in einem solchen Fall sinnvoll.

Eine Emissionserklärung bedeutet in einem Betrieb sehr viel Ein- und Bearbeitungszeit (u.a. wegen des meiner Meinung nach Anwender-unfreundlichen Erfassungsprogramms) und bindet Arbeitskräfte, die sinnvoller genutzt werden können; aus diesem Grund zahlt es sich letztlich immer aus, diese Arbeit an ein Ingenieurbüro zu vergeben.


Kontaktieren Sie uns z.B. unter unserer  e-Post-Adresse.



Anmerkung: Diese Seite soll zu einem Informationsaustausch und Diskussionsforum aufgebaut werden, um länderübergreifend eine Übersicht von Vorgehensweisen und Programmen zu bieten.
Textbeiträge von Vertretern betroffener Behörden und Betrieben sind willkommen und werden bei einer entsprechenden Freigabe veröffentlicht.


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vollständige und verkürzte Emissionserklärung

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Bundes-Immissionsschutzgesetz,  11. BImSchV, Emissionserklärung, Betriebsdaten, Stoffströme, emissionsverursachende Betriebsvorgänge, emissionsverursachender Betriebsvorgang, Emissionsmassenstrom, Abgasreinigungsanlagen, Betriebseinheiten, Anlagenkomponenten
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